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AGB

1. Allgemeines

1.1. Sofern nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche von „Jakob Pietsch“ mit Auftraggebern abgeschlossenen Vertragsverhältnisse betreffend die Konzeption, Stoffentwicklung und Herstellung von Film- und Videoproduktionen, Fotoproduktionen sowie KI-Produktionen (im Folgenden gemeinsam „Produktionen“).

1.2. Als KI-Produktionen gelten Bild-, Video- und Audioinhalte, die ganz oder teilweise mithilfe von Systemen der künstlichen Intelligenz (insbesondere generativen Bild-, Video- und Audiomodellen) erstellt oder bearbeitet werden.

1.3. Von „Jakob Pietsch“ in Form von Kostenvoranschlägen gelegte Angebote sind für einen Zeitraum von 2 Wochen ab dem Datum der Erstellung des jeweiligen Kostenvoranschlags verbindlich.

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2. Kosten

2.1. Sofern im Kostenvoranschlag bzw. im Produktionsvertrag nicht Abweichendes festgehalten wird, umfasst der veranschlagte bzw. vereinbarte Preis sämtliche Herstellungskosten einschließlich der Einräumung von Rechten an der hergestellten Produktion gemäß Punkt 6. dieser Geschäftsbedingungen.

2.2. Die verrechnete Arbeitszeit pro Dreh- bzw. Shootingtag beträgt 8 Stunden.

2.3. Bei Fotoproduktionen umfasst der vereinbarte Preis, sofern nicht anders vereinbart, die Aufnahme, eine Vorauswahl durch „Jakob Pietsch“ sowie die Bearbeitung der vertraglich vereinbarten Anzahl von Bildern. Bei Videoproduktionen werden die Rohdaten nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben.

2.4. Bei KI-Produktionen sind Kosten für die eingesetzten KI-Dienste (Lizenzen, Abonnements, Rechenleistung) im Preis enthalten, sofern sie nicht im Kostenvoranschlag gesondert ausgewiesen werden. Alle weiteren Details und Kosten werden individuell vereinbart.

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3. Änderungen, Abnahme, Nachberechnungen

3.1. Der Zeit-, Material- und sonstige Aufwand für die Durchführung von Änderungswünschen des Auftraggebers vor der Abnahme der fertigen Produktion wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, falls der Auftraggeber diese Wünsche nicht spätestens 1 Woche vor Beginn der Produktionsarbeiten bekannt gegeben hat.

3.2. Der Zeit-, Material- und sonstige Aufwand für die Durchführung von Änderungswünschen des Auftraggebers nach der Abnahme der fertigen Produktion wird dem Auftraggeber von „Jakob Pietsch“ ausnahmslos in Rechnung gestellt, sofern der zusätzliche Aufwand nicht aufgrund der berechtigten Geltendmachung einer Mängelrüge durch den Auftraggeber erfolgt.

3.3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass generative KI-Systeme keine exakt vorhersehbaren oder reproduzierbaren Ergebnisse liefern. Eine punktgenaue Umsetzung einzelner Details sowie eine identische Wiederholung bereits erzeugter Inhalte kann daher nicht zugesagt werden.

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4. Haftung

4.1. Bei Unmöglichkeit der vertragsgemäßen Herstellung der Produktion haftet „Jakob Pietsch“ nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Verhindert ein Umstand, der weder dem Auftraggeber noch „Jakob Pietsch“ anzulasten ist, die auftragsgemäße Fertigstellung der Produktion, so berechtigt dies den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag. Bisher erbrachte Leistungen werden von „Jakob Pietsch“ in vereinbarungsgemäßem Ausmaß in Rechnung gestellt.

4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Materialien (insbesondere Fotos, Videos, Logos, Texte, Stimmaufnahmen sowie Abbildungen von Personen) die erforderlichen Rechte besitzt und – soweit Personen erkennbar sind – deren Einwilligung zur Verwendung, auch zur Verarbeitung mittels KI-Systemen, vorliegt. Der Auftraggeber hält „Jakob Pietsch“ diesbezüglich schad- und klaglos.

4.3. Sofern nicht anders vereinbart, obliegt die Einholung von Einwilligungen abgebildeter Personen sowie von Drehgenehmigungen für Locations dem Auftraggeber.

4.4. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass für die Herstellung von KI-Produktionen Dienste von Drittanbietern eingesetzt werden, an die bereitgestellte Materialien zur Verarbeitung übermittelt werden können.

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5. Zahlungsbedingungen

5.1. Es gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
– 1/3 bei Auftragserteilung
– 1/3 bei Beginn der Dreh-, Shooting- bzw. Produktionsarbeiten
– 1/3 bei Abnahme

5.2. Bei Zahlungsverzug von über 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet.

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6. Verwertungsrechte

6.1. „Jakob Pietsch“ verfügt gemäß § 38 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz über sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Verwertungsrechte an Filmproduktionen. An Fotoproduktionen stehen „Jakob Pietsch“ als Urheber bzw. Hersteller der Lichtbilder (§ 74 Urheberrechtsgesetz) sämtliche Verwertungsrechte zu.

6.2. Der Umfang der Nutzungsrechte wird zwischen „Jakob Pietsch“ und dem Auftraggeber individuell vereinbart. Ist nichts anderes vereinbart, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Werkentgelts die Nutzungsrechte an der fertigen Produktion für die Dauer von 1 Jahr ab Fertigstellung der Produktion.

6.3. Eine darüber hinausgehende räumliche, zeitliche und/oder inhaltliche Nutzung ist vom Auftraggeber unverzüglich zu melden. Für eine solche Nutzung wird von „Jakob Pietsch“ ein gesondertes Entgelt verrechnet.

6.4. Sämtliche sonstigen Rechte verbleiben bei „Jakob Pietsch“. „Jakob Pietsch“ behält sich vor, im Falle einer Rechtsverletzung Schadenersatz geltend zu machen.

6.5. Zur Sicherstellung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das gesamte Bild- und Tonmaterial, insbesondere Rohmaterial, Masterdateien, RAW-Dateien sowie bei KI-Produktionen Prompts, Projektdateien, Workflows und nicht verwendete Generierungen, bei „Jakob Pietsch“. Die Aufbewahrungsfrist beträgt maximal fünf Jahre.

6.6. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass ausschließlich durch KI-Systeme erzeugte Inhalte mangels menschlicher Schöpfung unter Umständen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. „Jakob Pietsch“ räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an KI-Produktionen in dem Umfang ein, in dem sie „Jakob Pietsch“ zustehen und nach den Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Dienste übertragbar sind.

6.7. „Jakob Pietsch“ ist berechtigt, die Produktionen zur Eigenwerbung (insbesondere Website, Portfolio und Social Media) zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

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7. Kennzeichnung von KI-Inhalten

7.1. Die Kennzeichnung von KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalten bei deren Veröffentlichung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und Plattformrichtlinien obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

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8. Sonstiges

8.1. Diesen Geschäftsbedingungen liegen für Filmproduktionen die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie Österreichs vom 1. August 2007 zugrunde. Diese Herstellungs- und Lieferbedingungen sind somit auch Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses von „Jakob Pietsch“ mit Auftraggebern betreffend die Herstellung von Filmproduktionen.

8.2. Erfüllungsort ist der Sitz von „Jakob Pietsch“.

8.3. Als Gerichtsstand gilt die Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

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